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1. Geschichte der Römer - S. 389

1836 - Leipzig : Baumgärtner
589 Willkühr einzelner Imperatoren stieg bis zu einer unglaublichen Hohe, und es laßt sich kaum begreifen, wie das römische Volk, das sich den Herrn des Erdkreises nannte, die unsinnigen Launen und Grausamkeiten eines Caligula, Nero, Vitellius, Domitian, Caracalla und Heliogabal so lange gefallen ließ. Nur dadurch wird diese Erscheinung erklär- bar, daß die Provinzen jenen Druck weniger fühlten und im Ganzen sich besser befanden unter den kaiserlichen besoldeten Beamten als unter den republikanischen; daß ferner die niedere Volksmenge in der Haupt- stadt unter jenen grausamen Imperatoren, die zugleich Verschwender und Freunde öffentlicher Lustbarkeiten waren, goldene Tage hatte, denn Fleisch- Brod- und Weinspenden unterhielten den müßigen Pobel und die Spiele des Circus zogen die Blicke hinweg von den Greuelscenen der Tyrannei. Endlich waren auch die Prätorianer eine starke Stütze des Despotismus, so lange sie gut bezahlt und beschenkt wurden. Ihre Anmaßungen stiegen aber zuletzt so weit, daß sie Kaiser morde- ten, einsetzten und das Reich verhandelten. Die zügellose militairische Regierung unter einigen Kaisern des zweiten Jahrhunderts war der in Algier ehemals gebräuchlichen nicht unähnlich, wo die souveraine Macht in den Händen einer zuchtlosen Miliz war, welche nach Willkühr den Dey ein- und absetzte. Die Grausamkeit einiger Kaiser traf mehr die vornehmen Familien als die eigentliche Vürgerklaffe, daher diese ruhig blieb, und Verschwörungen gegen das Leben der Kaiser nur von deren nächsten Umgebungen oder von dem Militair ausgingen. Die bei uns gewöhnliche Erbfolge war bei den Römern etwas Ungewöhnliches; der Kaiser konnte seinen Nachfolger nur durch Adoption bestimmen, sonst wurde er gewählt, entweder von den Soldaten und dann vom Senate bestätigt, oder auch vom Senate zuerst ernannt und von dem Militair angenommen, nur bei Tiberius, Caligula, Claudius und Nero fand eine gewisse Erbfolge statt; die beliebtere Wahl betrachtete man als einen Beweis der Freiheit, in der man noch zu leben wähnte. Der schon oben erwähnte, durch die bürgerlichen Kriege herbeige- führte Verfall des Ackerbau's in Italien hatte auf die volkreiche Hauptstadt sehr nachtheilige Rückwirkungen, da sie leicht von Hungers- uoth heimgesucht werden konnte, wenn die ägyptischen und afrikanischen Getraideflotten ausblieben; daher Tacitus mit Unwillen bemerkt: >7 das Leben des römischen Volkes hängt täglich von der Unsicherheit des Meeres und der Witterung ab, und wenn nicht der Ueberfluß der Provinzen den italischen Gutsbesitzern, ihren Sklaven und.aeckern zu Hülfe käme, wie schlecht würden unsere Lusthaine und Landhäuser uns sättigen! — Einst brachte man aus Italien den entfernten Legionen

2. Verschüttete Römerstädte, die Römer in den Provinzen, Lager und Soldatenleben, Religion und Philosophie, der Ausgang des römischen Weltreichs - S. 63

1884 - Leipzig : Freytag [u.a.]
— 63 — Jetzt sank es mehr und mehr zum bloßen Paganismus herab, polizeilich überwacht und chicaniert, mitunter wegen Magie oder Verbreitung oou Aberglauben belangt, oder bei politischen Demonstrationen in seinen eifrigsten Anhängern gestraft. Die vornehmsten Gallier ambitionierten in der Folge nur noch römische Priestertümer; diese bildeten so einen der mächtigsten Hebel für die friedliche Verschmelzung des gallischen Wesens mit dem römischen. Der Landtag, als die Repräsentanz der gallischen Nation im Rahmen des Reiches, hatte das Recht, Ehrenbezeigungen für Statthalter oder sonstige verdiente offieielle Persönlichkeiten zu votieren und Adressen an den Kaiser zu erlassen; über mißliebige Statthalter konnte man Beschwerde führen. Wir hören, daß im Jahre 225 n. Chr. eine starke Oppositionspartei vorhanden war; nur der energischen Verteidigung des angeklagten Statthalters durch einen der Deputierten verdankte dieser seine Rettung, was er wie sein Nachfolger durch Dankschreiben anerkannte: der Deputierte fühlte sich dadurch seinerseits so geschmeichelt, daß er beide Briese auf seinen Grabstein setzen ließ; so sind sie uns erhalten. Man sieht daraus, daß die Regierung sich über Illoyalität nicht zu beklagen hatte. Obwohl in Lugudunum der gesamte Verwaltungsapparat der gallischen Provinzen vereinigt war, so florierte die Stadt doch auch in jeder anderen Beziehung, namentlich in Handel und Gewerbe. Die Seidenindustrie, die gegenwärtig dort in so hervorragender Weise vertreten ist, datiert bis in die römische Zeit zurück; es gab in Lugudunum eine starke Kolonie orientalischer Kaufleute, welche die Seide in rohem Zustande aus den Ländern der „Serer" durch den Karawanenhandel über Persien bezogen. Die Verarbeitung erfolgte entweder in den Jndusirieorten Syriens, wie in Tyrus und Berytus, oder in Lugudunum, wo die hier angesiedelten Kleinasiaten und Syrer vermöge der energischen Art und der Gewandtheit ihres Geschäftsbetriebes, den Galliern überlegen waren. Von Lugudunum aus wurden zahl-

3. Das Alterthum - S. 358

1874 - Paderborn : Schöningh
— nr,8 — Amtes erst nach zehn Jahren verstattet sei. Die Zahl der Prätoren wurde auf 8, die der Quästoren auf 16 erhöht. Der Oberbefehl im Kriege wurde von der bürgerlichen Macht getrennt. Der Consul und Prätor sollten nur die Verwaltung und das Gerichtswesen in der Stadt leiten. 7) Die lex de provinciis ordinandis. Der Proconsul und Proprätor sollten den Oberbefehl über das Heer und die Verwaltung der Provinzen führen. Da ihre Ernennung vom Senate abhing, so behielt dieser die Leitung der auswärtigen Angelegenheiten ganz in seiner Hand. 8) Die lex de sacerdotiis vermehrte die Zahl der Pontifices und der Auguren auf 15 und der (198 ernannten) 3 Epulones oder Schmausherrn auf 7. Auch wurde den priesterlichen Genossenschaften das Recht der Cooptation wieder eingeräumt. 9) Endlich gab Sulla noch mehrere Verordnungen, um den Luxus bei den Mahlzeiten, Leichenbegängnissen und anderen öffentlichen Feierlichkeiten zu beschränken. Nach der Beendigung des Verfassungswerkes legte der Dictator freiwillig sein Amt nieder, zog sich von den Staatsgeschäften zurück und lebte auf seinem Landgute bei Cumae. Jagd und Fischfang, wissenschaftliche Arbeiten und die Darstellung der Denkwürdigkeiten seines Lebens bildeten seine Beschäftigung. Ein Jahr nach seinem Rücktritte starb er an der Phthiriasis, in seinem 60. Lebensjahre, 78.*) Seine Leiche wurde unter grossem Gepränge, bei dem seine eigenen Luxusgesetze öffentlich übertreten wurden, zu Rom auf dem Marsfelde verbrannt. Sulla war der Retter Roms bei der gefährlichen Vereinigung der demokratischen Partei mit den aufständischen italischen Bundesgenossen. Seine Verfassungsänderungen traf er in der besten Absicht, die Opti-matenherrschaft und mit ihr die Republik zu retten. Aber er hat seine Macht mit rücksichtsloser Härte begründet, die Marianische Partei mit blutigem Hasse verfolgt, sich selbst über die Gesetze hinweggesetzt und seine Stellung zu eigener Bereicherung ausgebeutet. *) Nach Plutarch Sulla c. 36 starb er an der Phthiriasis, nach Appian I, 105 an einem Fieber.

4. Altertum - S. 173

1906 - Leipzig : Teubner
er den mit dem Numidierkönig Hiarbas verbündeten Marianer Cn. Domitius Ahenobarbus in Afrika (81). A . 6. Die Sullanische Staatsordnung. Sulla, 82 zum Diktator auf unbestimmte Zeit ernannt, suchte durch ein unerhörtes Schreckensregiment jeden Widerstand für die Zukunft zu ersticken und durch gesetzgeberische Maßregeln die Herrschaft des Senats auf die Dauer sicher zu stellen, daher die gefühllose Niedermetzelung der Tausende gefangener Samniten, darunter des schwerverwundeten Pontius Telesinus, auf dem Marsfelde und die Hinrichtungen zahlloser Gegner, deren Namen öffentlich in Proskriptionslisten kundgegeben wurden. Die Güter der Proskribierten wurden eingezogen und selbst ihre Nachkommen von den Ehrenrechten des Bürgertums ausgeschlossen.1) Das volle Bürgerrecht der Italiker wurde anerkannt, in den durch den Bürgerkrieg entvölkerten Landschaften erhielten gegen 150000 Soldaten Sullas Landbesitz, um der neuen Ordnung der Dinge als Stütze zu dienen. Die Gerichte wurden den Senatoren zurück-gegeben, den Tribuskomfeien das Recht der Gesetzgebung aufs neue entzogen und auf die Centuriatkomitien mit Vorschlag des Senats beschränkt. Den Volkstribunen blieb nur das Recht der Intercession; von dem Zutritt zu den anderen Ämtern wurden sie ausgeschlossen. Die Konsuln und die auf acht vermehrten Prätoren hatten fortan während ihres Amtsjahres in Rom zu bleiben und durften erst nach Ablauf'cte]T Amtsfrist in die Provinzen gehen. Die gewesenen Quästoren traten in den auf 600 Mitglieder vermehrten Senat, wodurch die Censur überflüssig wurde. Diese Anordnungen sind später für die Verwaltung der Kaiserzeit maßgebend geworden. Nachdem Sulla sein Werk beendet und sichergestellt glaubte, Oik^e. 'm.r legte er .74) riia^Diktatur nieder und zog sich auf sein Landgut nach Puteoli zurück, wo er mit Abfassung seiner „Denkwürdigkeiten“ beschäftigt schon 78 starb. Den leitenden Einfluß behauptete er, gestützt auf seine Partei im Senat, auf die Veteranen und die von ihm freigelassenen Sklaven der Geächteten (die 10000 Comelier) bis an seinentod. . prl ^ Öfihvz-f*?'' §91. Der Krieg gegen Sertorius. /> ft//,, Nach Sullas Tod fehlte es nicht an Versuchen, die von ihm # Kr'p^“'' errichtete Ordnung der Dinge durch Gewalt zu beseitigen (Un-ruhen des M. Aemilius Lepidus), doch behauptete vorerst der Senat > die gewonnene Macht. Ernste Gefahr drohte jedoch von einem ^ ~ • 1) Unter den Hingerichteten befanden sich 90 Senatoren und 2600 Ritter.

5. Das Altertum - S. 187

1905 - Bamberg : Buchner
- 187 - Iii. Der Bundesgenossenkrieg, 9088. 1. Der Anla. Die Forderung der Bundesgenossen, durch Aus-nhme in die rmische Brgerschaft Anteil an den Versammlungen und an den Landverteilungen zu erhalten, war seit dem hieraus abzielenden Antrag des C. Gracchus (s. S. 182) nicht mehr verstummt. Als der Volkstribun M. Livius Drusus (der Sohn des S. 182 genannten Kollegen des C. Gracchus), der neben anderen einschneidenden Gesetzen auch die Erteilung des Brgerrechtes an die Bundesgenossen auss neue beantragt hatte, durch Meuchelmord gefallen war, erhoben sich die italischen Bundesgenossen, um ihre Forderung mit den Massen durchzusetzen (90). 2. Der Krieg. Die ausstndischen Jtaliker richteten eine eigene Regierung mit Konsuln und Senat ein und whlten Corsinium im Lande der Pligner zu ihrer Hauptstadt. Da sie an Zahl und Kriegstchtigkeit den Rmern und den treu gebliebenen Latinern gewachsen waren, so be-haupteten sie sich im Felde, bis Sulla und der mittlerweile aus der srei-willigen Verbannung zurckgekehrte Marius die Fhrung der rmischen Heere bernahmen und zugleich durch die Erteilung des Brgerrechtes an die Treugebliebenen oder zum Gehorsam Zurckkehrenden Uneinigkeit unter den Ausstndischen bewirkt wurde. Mit Ausnahme der Samniten, welche sich in Nola behaupteten, legten die Jtaliker die Waffen nieder und erhielten das rmische Brgerrecht (88). Aus der Zeit des Bundesgenossen- oder Italischen Krieges haben sich Mnzen teils mit oskischer, teils mit lateinischer Schrift erhalten; auf einer derselben stt ein Stier (vitulus, das Sinnbild Italiens) die rmische Wlfin nieder. Durch die Aufnahme der Bundesgenossen (sdlich des Po) wurde dte Zahl der wahlberechtigten Brger betrchtlich vermehrt. Doch wurden die Bundesgenossen auf die 8 letzten der bestehenden 35 Tribns beschrnkt, damit ihr Einflu bei den Ab-stimmuugen nicht bermchtig werde. Auch fanden die Abstimmungen nach wie vor in Rom statt und eine Vertretung durch Abgeordnete gab es nicht. Iv. Der erste Brgerkrieg, 8886 (82) und der erste Mithridatische Krieg, 8884. 1. Der Anla beider Kriege, 88. Mithridtes, König von Pontus hatte sein Knigreich auf Kosten der Nachbarn, namentlich auch aus Kosten des rmischen Schtzlings Nikomedes von Bithhnien erweitert und gefhrdete die rmische Herrschast in Kleinasien und Griechenland. Daher wurde der Krieg gegen ihn beschlossen und Sulla, der eine Konsul des Jahres 88, mit der Fhrung desselben beaustragt. Aber das durch den Tribunen P. Sulpicius Rusus ausgeregte Volk entsetzte den Opti-maten Sulla des Oberbesehls und bertrug denselben an Marius. Hierauf

6. Das Altertum - S. 153

1898 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
153 ein grausamer Tyrann geschildert. Er hob die Verfassung des Servius Tullius auf, legte den reicheren Plebejern hohe Steuern aus und zwang die rmeren zu harten Frondiensten bei dem Bau des Jupitertempels auf dem Kapitol und der Weiterfhrung des weitverzweigten Netzes der unter-irdischen Abzugskanle. Aber auch die Patrizier muten den Druck des despotischen Herrschers erdulden. Im Vertrauen auf eine ihm ergebene Leibwache, die er sich gleich den griechischen Tyrannen beilegte, herrschte er unumschrnkt und willkrlich. Ohne den Rat des Senats und die Zu-stimmung der Brgerschaft einzuholen, unternahm er Krieg und Frieden, schlo er Bndnisse und Vertrge. Wer ihm unter den Senatoren und Vornehmen abgeneigt oder verdchtig schien, wurde aus dem Wege gerumt. Viele verloren das Leben, andere wurden verbannt, die erledigten Stellen im Senat blieben unbesetzt. Des Knigs Gewaltthtigkeiten riefen unter allen Stnden Murren und Unzufriedenheit hervor, die in offene Emprung bergingen, als sein Sohn Sextns sich eine schnde Gewaltthat gegen die edle Lukretia, die Gemahlin des ihm verwandten, edlen Tarqninius Collatinus, erlaubte. Lukretia, die ihre Schande nicht berleben mochte, gab sich selbst den Tod und forderte sterbend ihre Verwandten zur Rache aus, und Jnnius Brutus schwur bei dem Dolche, den er aus Lukretias Wunde gezogen hatte, dem Knigtums den Untergang. Er berief eine Volksversammlung in Rom und lie den gerade abwesenden König und seine Familie des Thrones verlustig erklären und aus Rom verbannen. Zugleich wurde beschlossen, keinen König mehr zu whlen, sondern an seiner Statt knftighin zwei Männer auf die Dauer eines Jahres unter dem Namen Konsuln mit kniglicher Gewalt auszustatten. So trat im Jahre 510 in Rom die Republik an die Stelle der Monarchie und 510 zwar zu derselben Zeit, als in Athen die Tyrannis durch die Aristokraten gestrzt wurde. Der herbeigeeilte Tarquinius Superbus fand die Thore Roms verschlossen und mute mit den Seinigen in dem Lande der Etrusker eine Zuflucht suchen. B. Rom als Republik. 510 30. 1. Die republikanische Verfassung und die Kmpfe der Republik gegen Tarquinius. Die republikanische Verfassung. Die Vertreibung des Knigs und die Verfassungsvernderung kam wesentlich den Patriziern zu statten. Der Vorteil der Plebejer beschrnkte sich nur auf die Herstellung der Volks-Versammlungen nach Centnrien, denen nunmehr alle Rechte der alten Volks-

7. Kleine Lebensbilder aus dem Alterthum - S. 51

1868 - Elberfeld : Volkmann
51 Diesen zog Brutus aus der Wunde und schwur, den Frevel rächen Zu wollen und den König sammt seinem ganzen Geschlechte aus Rom zu vertreiben. Dann eilte er nach Nom, versammelte hier das Volk und schilderte in einer kräftigen Rede die Tyran- nei des Königs, den Uebermuth seiner Söhne und die schändliche That des Sextus. Das Volk, durch diese Rede aufgeregt, be- schloß die Entsetzung des Königs und die Verbannung seiner ganzen Familie. Hierauf begab Brutus sich ins Lager bei Ar- dea, und das Heer stimmte freudig den Beschlüssen des Volkes bei. Tarquinius Superbus war nach Rom geeckt; da er aber die Thore der Stadt verschlossen fand und ihm die Verbannung angekündigt wurde, ging er nach Etrurien, unck ihm folgte seine Familie. In Rom wurde nach 244jähriger Dauer die Königs- herrschaft abgeschafft, die republikanische Verfassung eingeführt und statt der Könige zwei verantwortliche Consuln jedesmal für ein Jahr als die Leiter des Staates eingesetzt. Die beiden er- sten Consuln waren Lucius Junius Brutus und Tarquinius Collatinus. 8 3. Porfenna. Der verbannte Tarquinius ließ kein Mittel unversucht, die Herrschaft wieder zu erlangen. Zuerst ließ er heimlich durch Ab- gesandte eine Verschwörung unter den jungen vornehmen Rö- mern stiften, die seine Wiedereinsetzung zum Zwecke hatte. Die- selbe wurde entdeckt, und die Theilnehmer, unter denen Söhne des Brutus selbst waren, wurden zum Tode verurtheilt. Bru- tus sah, wiewohl mit blutendem Herzen, der Hinrichtung seiner Söhne zu; so sehr überwog in ihm die Liebe zum Vaterlande und zur Freiheit alle anderen Gefühle. Run wandte sich Tar- quinius an benachbarte Staaten und Fürsten, daß sie ihn mit Waffengewalt in sein Reich wieder einsetzten. Unter diesen war der bedeutendste Porsenna, König von Clusium in Etrurien. Er rückte gegen Rom, eroberte die auf dem rechten Ufer des Tiber gelegene Seite, die Festung Janiculum, und war im Begriff, über die zur Stadt führende hölzerne Brücke vorzudringen, als sich ihm ein entschlossener Jüngling, Horatius Cocles, nebst zwei Gefährten entgegenstellte und den Zugang so lange vertheidigte,

8. Das Altertum - S. 210

1885 - Heilbronn : Henninger
210 Iii. Periode. (um 417), der seine Heimkehr von Rom nach Gallien besang, und Sidonius Apollinaris, der den Avitus, Majoriänus und Anthemius pries (Konsul 467). e. Valentiniänus Iii. stiefs den ihm lästigen und gefährlichen Aetius mit eigener Hand nieder, wurde aber 455 selbst von zwei Waffengenossen des Feldherrn ermordet und dann der Senator Petrönius Mäximus auf den Thron erhoben, welcher die Kaiserin Eudöxia zur Ehe zwang, um einige Legitimität zu erlangen. Diese Wirren benutzte Gaiserich, der von seiner Residenz Karthago aus alle Schrecken der alten Piraterie im Mittelmeer erneuerte, zu einem Anfall auf Rom, das im Juni 455 vierzehn Tage lang geplündert wurde; es war „die Nemesis Karthagos“. Petrönius fand dabei seinen Tod, und nun wurde von der römisch-gallischen Aristokratie, dem Heer und den Westgoten Aetius’ Kampfgenosse Avitus erhoben (455—57), den aber der Feldherr Ricimer, ein Sueve, zum Rücktritt nötigte. Der wackere Majoriänus (457—61) versuchte vergeblich das Reich im Innern zu reformieren und die Vandalen zu besiegen und wurde im August 461 auf Ricimers Betreiben getötet, der dann den Libius Severus (461—65) auf den Thron erhob, ihn aber — so scheint es — auch wieder ermorden liefs, um dem Wunsche des byzantinischen Hofes gemäfs für einen griechischen Kaiser Raum zu schaffen, als welcher nach zweijährigem Interregnum Anthemius (467—72) bestellt wurde. Unter diesem scheiterte ein von Ost- und Westrom gemeinsam mit kolossalen Streitkräften unternommener Angriff auf die Vandalen 468 gänzlich, und da Anthemius den Ricimer, seinen Schwiegersohn, mit allem Stolz des Römers gegenüber dem „in Pelze gekleideten Barbaren“ behandelte, so wurde er von Ricimer im Juli 472 angegriffen, getötet und durch Olybrius ersetzt, der aber nach einigen Monaten starb, nachdem ihm Ricimer im Tode vorangegangen war. Die römischen Truppen wollten nun den Feldherrn Glycerius an die Spitze des Reiches stellen; dieser mufste aber dem von Byzanz aus unterstützten Kandidaten Julius Nepos im Juni 474 weichen. Allein dieser konnte sich gegen Orestes nicht halten, einen in den Stellungen eines Gesandten und Heerführers erprobten Mann, der den Nepos vertrieb und im Oktober 475 seinen jungen Sohn R ö m u 1 u s zum Augustus erhob (daher spöttisch Augüstulus genannt). Nun aber traten den Legionen die germanischen Hilfsvölker entgegen, aus Herulern, Rügiern, Scyren und Turcilingen bestehend, und forderten, von dem Rugier Odoväkar geführt, ein Drittel

9. Römische Kaisergeschichte, Das Mittelalter, Die neueste Zeit bis 1648 - S. 242

1902 - Paderborn : Schöningh
242 a) Der Krieg der Politiker. Eine groe Zahl von Katholiken war mit der bestehenden Regierung unzufrieden und schlo sich an den jngeren Bruder des Knigs, Franz von Alen?on, an. Diese Partei, die sogenannten Politiker, verband sich nun mit den Hugenotten unter Heinrich von Navarra. Ehe aber noch dieser Krieg recht zum Aus-brache kam. lie die Knigin-Mutter, die bei dem wirren Spiel der Parteien ihren Einflu zu verlieren frchtete, mit den Emprern einen Frieden (la paix de Monsieur, 1576) schlieen, worin den Hugenotten groe Zugestndnisse gemacht und mehrere Festungen als Sicherheitspltze bewilligt wurden. b) Der Krieg der hl. Ligue. Da mit dieser Nachgiebigkeit das Parlament und die Katholiken sehr unzufrieden waren, so stiftete Heinrich von Guise, welcher nach der Ermordung seines Vaters das ehrgeizige Streben seines Hauses weiter verfolgte, die hl. Ligue zur Vertretung der katholischen Sache. Die Regierung beendete nun zwar den Krieg der hl. Ligue, indem sie die zu Gunsten der Hugenotten gemachten Zugestndnisse (im Frieden zu Bergerac, Dep. Dordogne, 1577) beschrnkte; aber nichtsdestoweniger strebte jetzt Heinrich von Guise. als der mutmaliche Thronerbe Franz von Alenyon gestorben war, offen nach der Krone. c) Der Krieg der drei Heinriche. Nun entbrannte der Kampf der Ligue unter Heinrich von Guise gegen den Hugenotten Heinrich v?n Navarra und den König Heinrich Iii. In diesem Kriege der drei Heinriche" vernichtete Guise ein von den deutschen Prote-stanten zur Untersttzung der Hugenotten gesandtes Heer und zog. auf den Beistand seiner Anhnger in der Hauptstadt vertrauend, gegen Paris. Der König versammelte seine Schweizergarden in der Hauptstadt: aber das Volk baute Barrikaden in den Straen und zwang die Garde, das Gewehr zu strecken. Der König mute an dem verhngnisvollen Barrikadentage" aus der Stadt flchten (1588). In seiner Bedrngnis stellte er sich jetzt selbst auf die Seite der Liguisten und lie mit den Herren von Paris unterhandeln. Aber in der von Guise nach Blois (Dep. Loire u. Eher) berufenen Stndeversammlung wurde die Macht des Knigs kaum anerkannt. Durch diese Zurcksetzung verletzt, suchte er sich durch ein unwrdiges Mittel in seiner Stellung zu befestigen. Er lie Heinrich von Guise und dessen Bruder, den Kardinal Ludwig, meuchlings ermorden. Jetzt erhob sich der Bruder der Ermordeten, Karl von Mayenne. zur Rache. In dieser Verlegenheit verband sich

10. Römische Kaisergeschichte, Das Mittelalter, Die neueste Zeit bis 1648 - S. 156

1902 - Paderborn : Schöningh
156 Englands einlud. Hierdurch gezwungen, demtigte sich Johann so weit, da er jetzt sein Land vom Papste zu Lehen |nahm und sich jzu einer jhrlichen Zinszahlung an den ppstlichen Stuhl bequemte. Als trotzdem Philipp Augustus England in Besitz Jzu nehmen suchte, verbndete sich Johann mit dem Grasen von Flandern, dem Herzoge von Brabant und dem deutschen Kaiser Otto Iv. gegen ihn. Aber seine Verbndeten wurden 1214 bei Bouvines in Flandern geschlagen (vgl. S. 133), und die englischen Groen benutzten die Verlegenheit ihres Knigs, um ihn zur Verleihung eines groen Freibriefes, der |Magna Charta, zu zwingen (1215), welche der Geistlichkeit die Freiheit der Bischofs-Wahlen gewhrte, jede auerordentliche Steuererhebung an die Zustim-mung des Parlaments band und jede Verhaftung und Gtereinziehung . von einem vorhergehenden Gerichte der Gleichen, Judicium parium, abhngig machte. 4. Heinrich Iii. (121672). Gegen ihn entstand eine Ver-bindnng des Adels, an deren Spitze sein eigener Schwager, der ehrgeizige Graf Simon von Leicester (spr. Lester), stand. Der König wurde geschlagen, geriet selbst nebst seinem Sohne Eduard in Gefangenschaft und mute versprechen, sich der Entscheidung des Parlaments zu fgen. Da Leicester zu diesem Parlamente auer den bisherigen Mitgliedern auch Abgeordnete des niederen Adels und der wichtigeren Städte berief, die erste Grundlage zum Hause der Gemeinen , so gingen seine auf vllige Schwchung der kniglichen Macht gerichteten Vorschlge leicht durch. Als aber der aus der Gefangenschaft entkommene Prinz Eduard das Heer der gegenkniglichen Partei besiegte und Leicester selbst in der Schlacht fiel (1265), wurden die das Knigtum befchrn-kenden Parlamentsbeschlsse zurckgenommen. Die Abtretung der Nor-mandie und Bretagne, sowie von Anjou, Maine und Touraine an Frankreich s. S. 152. Kultur. 86. Die Wissenschaften. Durch die lebhaste Anregung, welche von den Kreuzzgen und den groartigen Kmpfen des glnzenden stausischen Kailergeschlechtes ausging, hob sich die geistige Bildung mchtig. Zu 1?!D.^n.a entftani3i eine berhmte juristische Schule, zu Salerno eine medizinische; zu Padua grndeten mehrere aus Bologna auswandernde Lehrer und Studenten eine neue Rechtsschule. Die nachmals so berhmte theologische Schule zu Paris, die Sorbonne, war eine Stiftung Ludwigs des Heiligen. Die erste eigentliche Universitt ward vom Kaiser Friedrich Ii.
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